Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Selters (Westerwald)

Selters (Westerwald) (mundartlich: Seldersch) ist eine Stadt im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Selters ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
2876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56242
Vorwahl
02626
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Saynbach 5–7, 56242 Selters (Westerwald)
Am Saynbach 5–7, 56242 Selters (Westerwald) 56242 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Stadt Selters (Westerwald)
Hauptstraße 1
56242 Selters (Westerwald)

2. Verbandsgemeinde Selters
Lindenstraße 1
56242 Selters (Westerwald)

3. Landkreis Westerwaldkreis
Wilhelmstraße 1
56410 Montabaur
Gemeinde Selters (Westerwald) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.